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Absi­che­run­gen rund um die Immobilie 

Es gibt vie­le Din­ge, über die man am liebs­ten erst gar nicht nach­den­ken möch­te: Unfäl­le, Krank­heit oder gar den eige­nen Tod. Stirbt wäh­rend der Finan­zie­rung des Eigen­heims bei­spiels­wei­se der Haupt­ver­die­ner, so muss die Fami­lie neben der Trau­er auch noch mit einem Schul­den­berg und der Angst, mög­li­cher­wei­se das Zuhau­se zu ver­lie­ren, aus­kom­men. Zu einer gut durch­dach­ten Bau­fi­nan­zie­rung gehört des­halb auch die finan­zi­el­le Absi­che­rung gegen mög­li­che Risiken.

Wir bie­ten Ihnen im Rah­men unse­rer umfas­sen­den Bera­tung auch rele­van­te Ver­si­che­run­gen zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen und bera­ten Sie indi­vi­du­ell und kompetent.

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Ver­si­che­run­gen rund um die Immobilie 

Haus­rat­ver­si­che­rung

Das bes­te Mit­tel zur Absi­che­rung Ihrer Ver­mö­gens­wer­te ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung. Eine sol­che Poli­ce deckt Schä­den an Ihrem beweg­li­chen Hab und Gut durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Ein­bruch und Raub ab.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
Ob Ein­fa­mi­li­en­haus, Stadt­vil­la oder ver­mie­te­te Eigen­tums­woh­nung: Eine Immo­bi­lie ist eine wert­vol­le Inves­ti­ti­on und oft Teil der eige­nen Alters­vor­sor­ge. Mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chern Sie sich gegen die Risi­ken aus Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm und Hagel. Ver­si­che­rungs­ge­gen­stand kön­nen ent­we­der das Gebäu­de oder der Inhalt an beweg­li­chen Sachen sein.

Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung
Als Bau­herr ist man grund­sätz­lich für alle Schä­den scha­den­er­satz­pflich­tig, die Drit­te in Zusam­men­hang mit der Bau­stel­le erlei­den. Ins­be­son­de­re bei Per­so­nen­schä­den kön­nen hier gro­ße Sum­men zustan­de kom­men. Bei klei­ne­ren Bau­vor­ha­ben reicht meist die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus. Soll­ten Sie jedoch ein grö­ße­res Pro­jekt rea­li­sie­ren, kann eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Sie bei Ansprü­chen aus der gesetz­li­chen Haf­tung schützt, sinn­voll sein.

Ver­si­che­run­gen rund um die Immobilie 

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung
Wer eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung abschließt, weiß: Wenn alles bleibt, wie es ist, dann kann das Dar­le­hen wie geplant getilgt wer­den. Für die finan­zi­el­le Absi­che­rung im schlimms­ten Fall, näm­lich dem Able­ben eines Fami­li­en­mit­glie­des, sor­gen soge­nann­te Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen. Wir emp­feh­len in den häu­figs­ten Fäl­len eine Min­dest­ab­si­che­rung, die 60 Finan­zie­rungs­ra­ten ent­spricht, selbst wenn bereits wei­te­re Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen für die Alters­vor­sor­ge abge­schlos­sen wur­den. Ihre Hin­ter­blie­be­nen kön­nen so die Finan­zie­rung noch eini­ge Jah­re bezah­len und in die­ser Zeit alles wei­te­re regeln. Die Ver­si­che­rungs­lauf­zeit soll­te min­des­tens 20 Jah­re betra­gen und auch der Lebens­part­ner in glei­cher Höhe abge­si­chert wer­den. Denn auch der Ver­lust des gerin­ger oder gar nicht ver­die­nen­den Part­ners kann eine enor­me finan­zi­el­le Belas­tung für die Fami­lie darstellen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung
Die eige­ne Arbeits­kraft ist nicht nur ein sehr wert­vol­les, son­dern auch ein sehr zer­brech­li­ches Kapi­tal. Eine Ver­min­de­rung oder gar der voll­kom­me­ne Ver­lust der Erwerbs­fä­hig­keit kann lei­der jeden tref­fen. Wer sei­nen Beruf vor Errei­chen des Ren­ten­al­ters auf­ge­ben muss – und das ist sta­tis­tisch etwa jeder Vier­te -, hat mit­tel­fris­tig ein Finanz­pro­blem. Mit durch­schnitt­lich 750 Euro ist der Höchst­satz der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te viel­leicht zum Leben gera­de aus­rei­chend. Ein Dar­le­hen zurück­zah­len kann man so aber kaum. Des­halb raten wir unse­ren Kun­den beim Erwerb oder Bau einer Immo­bi­lie zu einer aus­rei­chen­den Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder der Anpas­sung Ihrer bestehen­den Police.